Bachelor-Studiengang – neue Ausbildungsmöglichkeiten

Wir bieten eine neue Ausbildungsmöglichkeit in unserer Tanzschule an: Die praktische betriebliche Ausbildung bei uns in unserer Tanzschule wird ergänzt durch ein akademisches Fernstudium an der IST Hochschule für Management:

Zulassungsvoraussetzung ist die allgemeine Hochschulreife (Abitur), Fachhochschulreife oder ein gleichwertiger Schulabschluss. Alternativen dazu sind eine mindestens 2-jährige Berufsausbildung und ein Meisterbrief bzw. eine Aufstiegsfortbildung (z. B. als IHK-Fachwirt/-in)  oder eine abgeschlossene, mindestens 2-jährige Berufsausbildung und mindestens 3 Jahre Berufserfahrung.

Während des Studiums ist eine monatliche Ausbildungsvergütung vorgesehen, die Studiengebühren werden von uns als Ausbildungsbetrieb übernommen.

Das Studium beginnt jeweils am 01.04. (Sommersemester) und 01.10. (Wintersemester) eines Jahres. Anmeldefrist für das Sommersemester ist jeweils der 15. Februar, für das Wintersemester der 15. August.

Der duale Bachelor-Studiengang Fitnesswissenschaft und Fitnessökonomie (B.A.) bietet die Möglichkeit, bei uns umfangreiche Berufserfahrungen im Fitness- und Gesundheitsbereich zu sammeln, gleichzeitig einen international anerkannten Bachelor-Abschluss und zahlreiche anerkannte Lizenzen zu erwerben, z.B.: B-Lizenz „Fitnesstrainer“, A-Lizenz „Medizinisches Fitnesstraining“, B-Lizenz „Sporternährung“ und viele weitere mehr. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, im Studium Lizenzen zu erwerben, die zur Abrechnung mit Krankenkassen berechtigen.

Weitere Informationen gibt es bei der IST Hochschule und selbstverständlich auch bei uns – sprecht uns an!

Ausbildung als ADTV Tanzlehrer*in

Die Tanzschule Stadtmüller und Tegtmeyer ist Ausbildungsschule des ADTV. Das bedeutet, dass wir dazu berechtigt sind, neue Tanzlehrer*innen bei uns in die Lehre zu nehmen. Die Berufsausbildung im ADTV umfasst tänzerische, praktische, fachlich-theoretische und berufsbegleitende Inhalte. Die praktische Ausbildung beginnt jeweils zum 1.8., 1.9. oder 1.10. eines Jahres. Sie sieht eine dreijährige duale Lehrzeit und jährliche Prüfungen vor. Voraussetzungen sind die Volljährigkeit, das Zeugnis eines Allgemeinbildenden Schulabschlusses und Kenntnisse im Welttanzprogramm.

Nach bestandener Prüfung zum/zur ADTV Tanzlehrer*in ist es möglich, in einem Angestelltenverhältnis in einer ADTV Tanzschule tätig zu sein. Weitere daran anschließende Bildungs- und Karriereschritte sind Weiterbildungen, um selbst eine eigene ADTV-Tanzschule zu führen sowie zum/zur ADTV-Tanzsportlehrer*in und ADTV-Ausbildungslehrer*in.

Weitere Informationen zu diesen Ausbildungsmöglichkeiten gibt es unter: https://capitol-tanzhaus.de/ausbildung-als-adtv-tanzlehrerin/

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