‹ Alle News

2g Regelung ab 24.11.2021

news interaktiv

Die neue Verordnung tritt ab dem 24.11.2021 in Kraft. Ab heute müssen wir den verordneten 2G Regelungen Folge leisten.

Für den Besuch unserer Tanzschule ist ein gültiges Impfzertifikat oder ein Nachweis über die Genesung nötig.

Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre, die in den Kindergärten und Schulen mehrfach in der Woche an einem Pool-PCR-Test teilnehmen, sind von der 2G Regelung nicht betroffen.

Eltern, die Ihre Kinder zum Kindertanzkurs oder zu einer Probestunde begleiten, unterliegen jedoch ebenfalls der 2G Regelung.

Wir hoffen auf Euer Verständnis und freuen uns auf Euren Besuch

Das Team der Tanzschule Stadtmüller & Tegtmeyer

Wir verwenden Cookies

Wir nutzen Cookies und Tracking, um unsere Website zu verbessern, Inhalte zu personalisieren und Marketing-Aktionen zu messen. Du kannst frei wählen, was du erlaubst – diese Wahl kannst du jederzeit auf der Datenschutzseite ändern.