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Hier kommen die aktuellen Corona-Regeln

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Ab dem 20.08. wird ein negativer Antigen-Schnelltest (max. 48 Stunden alt) benötigt. Vollständig Geimpfte und Genesene benötigen keinen Testnachweis.

Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Sie brauchen dort, wo die 3G-Regel gilt, lediglich ihren Schülerausweis vorzulegen. Kinder bis zum Schuleintritt brauchen keinen Coronatest. Sie sind generell getesteten Personen gleichgestellt und unterliegen keinen Zugangsbeschränkungen.

Ab in die Tanzschule! Du kommst mit Mundschutz in unsere Tanzschule und nutzt den Desinfektionsspender im Eingangsbereich. Eine Einbahnstraße führt in den Tanzsaal, sodass ein Kontakt zu Teilnehmern des nachfolgenden Tanzkurses ausgeschlossen ist.

Alle Teilnehmer des Tanzkurses können sich zu dem jeweiligen Termin in unserem Tanzschulsystem online registrieren. Ein Registrieren direkt in der Tanzschule ist natürlich auch möglich.

Alle Tänzer*innen tanzen in einem 4 qm Bereich mit 1,5 Metern Abstand zum nächsten Paar. Ca. 21 Paare oder Tänzer pro Tanzkurs tanzen in den gut durchlüfteten 500 qm Räumlichkeiten. Eine Maske ist während des Unterrichts nicht gefordert.

Im Barbereich, den Fluren und auf dem Weg aus der Tanzschule. Bitte Maske tragen!

Bleib gesund!

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