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Neue Coronaverordnung ab morgen, 13. Januar 2022

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Ab morgen, dem 13. Januar gilt in NRW die neue Coronaschutzverordnung! Das bedeutet: Personen die geboostert sind, sind von der Testpflicht befreit

Personen die nur 2 fach geimpft sind, müssen einen tagesaktuellen Schnelltest oder PCR-Test besitzen (nicht älter 24 bzw. 48 Stunden)

Personen die 2 fach geimpft sind und in den letzten drei Monaten eine Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen hatten, brauchen keinen Schnelltest.

Wir freuen uns euch wieder in unserer Tanzschule begrüßen zu können !

Bei Fragen helfen wir Euch gerne weiter! Einfach eine E-Mail an info@tanzschule-s.de oder Telefon 02351-919899

Hygiene-Konzept bei uns in der Tanzschule

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