Ab morgen, dem 13. Januar gilt in NRW die neue Coronaschutzverordnung!
Das bedeutet:
Personen die geboostert sind, sind von der Testpflicht befreit
Personen die nur 2 fach geimpft sind, müssen einen tagesaktuellen Schnelltest oder PCR-Test besitzen (nicht älter 24 bzw. 48 Stunden)
Personen die 2 fach geimpft sind und in den letzten drei Monaten eine Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen hatten, brauchen keinen Schnelltest.
Wir freuen uns euch wieder in unserer Tanzschule begrüßen zu können !
Bei Fragen helfen wir Euch gerne weiter! Einfach eine E-Mail an info@tanzschule-s.de oder Telefon 02351-919899