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Neue Verordnung ab 28.12.2021

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Neue Verordnung für das tanzen :

Für den Tanzunterricht unserer Tanzschule müssen alle Teilnehmer und Besucher einen 2G+ Nachweis vorlegen, d.h. es dürfen nur geimpfte oder genesene Personen teilnehmen, und zusätzlich muss ein offizieller Testnachweis vorgelegt werden. Zulässig ist dabei ein maximal 24h alter Schnelltest oder ein maximal 48h alter PCR-Test.

Kinder bis zum Schuleintritt sind von allen Nachweispflichten befreit.

Bis zum 09.01.2022 erfüllen Schüler*innen die 2G+ Nachweispflicht, indem sie einen offiziellen Testnachweis vorlegen (24h Schnelltest / 48h PCR Test).

Ab dem 10.01.2022 sind Schüler*innen im Alter bis 15 Jahren von allen Nachweispflichten befreit.

Wir freuen uns auf Deinen Besuch!

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